Der betriebliche Brandschutz ist eine komplexe und auf den ersten Blick auch eine recht undurchsichtige Thematik. Besonders dann, wenn man zum ersten Mal damit konfrontiert wird, ergeben sich zahlreiche Fragestellungen. Brandmeldeanlagen (BMA) sind komplexe Systeme der Gebäudesicherheitstechnik.
Die Notwendigkeit einer BMA sowie Art und Umfang ihrer Funktionalitäten, hängt von der Art und dem Nutzungszweck des Gebäudes ab. Auch das Alter des jeweiligen Gebäudes kann eine Rolle spielen.
Nachfolgend bekommen Sie einen Überblick, über häufig gestellte Fragen rund um Brandmeldeanlagen.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist eine Brandmeldeanlage und wie funktioniert sie?
Die Gefahr der Entstehung eines Brandes ist immer präsent. Durchschnittlich 184.500 registrierte Brände / Jahr (Quelle: Statista), alleine in Deutschland, sprechen ein klares Bild und sorgen für Schäden in Milliardenhöhe.
Brandmeldeanlagen (BMA) dienen der Gefahrenabwehr- und Vermeidung und nehmen dabei eine zentrale Rolle im Rahmen der Gebäudetechnik ein. Sie dienen der frühzeitigen Branderkennung und helfen, etwaige Schäden so gering wie möglich zu halten.
Je früher ein Brand erkannt wird, desto eher kann eine Evakuierung erfolgen. Darüber hinaus zählt jede Sekunde, um eine Hilfe leistende Stelle (i. d. R. die Feuerwehr) zu benachrichtigen. Neben der reinen Information ist die die Brandmeldeanlage dabei in der Lage, Brandschutzeinrichtungen anzusteuern.
So können bspw. Brandschutztüren und Fenster automatisch bei Erkennung eines Brandes verschlossen werden. Tore werden automatisch geöffnet, um die Einfahrt für die Feuerwehr zu erleichtern. Für den Zutritt ins Gebäude wird die Klappe für das Feuerwehrschlüsseldepot geöffnet und der Zugang zu den Feuerwehrlaufkarten ermöglicht.
Auch die Inbetriebnahme einer Rauchabzugsanlage kann von der Brandmeldeanlage automatisch gesteuert werden.
Wie nachfolgende Abbildung verdeutlicht ist die frühzeitige Erkennung eines Brandes entscheidend für die daraus resultierende Gefahr für den Menschen sowie die sich ergebende Schadenshöhe. So lassen sich mittels einer Brandmeldeanlage frühzeitige Maßnahmen zur Abschottung eines Brandes einleiten. Der Zugang für die Feuerwehr wird dadurch erheblich erleichtert. Das Einleiten von Löschmaßnahmen kann früher erfolgen.
Schadensverlauf mit / ohne BrandmeldeanlageOhne den Einsatz einer Brandmeldeanlage bleibt es i. d. R. dem Zufall überlassen, ob ein Brand bereits in der Entstehungsphase erkannt wird. Schlagen bereits Flammen oder dichte Rauchschwaden aus dem Gebäude, ist eine effektive und effiziente Brandbekämpfung oftmals nur sehr schwierig möglich.
Woraus besteht eine Brandmeldeanlage?
Eine Brandmeldeanlage besteht aus zentralen und dezentralen Komponenten. Die zentrale Funktion nimmt hierbei die Brandmeldezentrale (BMZ) ein. Sie ist der wichtigste Bestandteil der gesamten Anlage. Die BMZ nimmt sämtliche Informationen der Sensoren auf und steuert die Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
Sie ist darüber hinaus i. d. R. die erste zentrale Anlaufstelle für die Feuerwehr. Der Zugang zum Gebäude erfolgt üblicherweise über einen hinterlegten Schlüssel, welcher sich im außerhalb angebrachten Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) befindet. Um den Brandort schnellstmöglich lokalisieren und erste Maßnahmen einleiten zu können, enthält die BMA:
- Feuerwehrlaufkarten
- Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)
- Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)
- Bedieneinrichtung (optional)
- Sprechstelle für Durchsagen (optional)
Die Branderkennung selbst erfolgt durch im Gebäude verteilte automatische Brandmelder. Diese werden durch den Einsatz von Handfeuermeldern ergänzt. Sie dienen der manuellen Auslösung eines Feueralarms.
Weitere Bestandteile einer Brandmeldeanlage sind optische und akustische Signalgeber zur Warnung. Dies können z. B. Blitzleuchten und Sirenen sein. Zusätzlich können ebenfalls Schnittstellen zur automatischen Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen, wie z. B. Feuerschutzklappen, zu einer BMA gehören.
Die Vernetzung der einzelnen Komponenten erfolgt über einen Datenbus. Die Anordnung erfolgt in einem oder mehreren Ringen. Das sog. Ringbusnetz bietet den Vorteil, dass die Anlage bei Ausfall einer Seite der Leitung alle Komponenten über die andere Seite der Leitung erreichen kann.
Welche Arten von Brandmeldern gibt es?
Wir unterscheiden grundsätzlich drei Hauptkategorien von Brandmeldern:
- Automatische Brandmelder
- Nicht-automatische Brandmelder
- Rauchwarnmelder
Eine Brandmeldeanlage beinhaltet im Regelfall automatische sowie auch nicht-automatische Brandmelder. Rauchwarnmelder kommen weitestgehend im privaten Umfeld zum Einsatz. Selbst wenn diese vernetzt sind, spricht man nicht von einer Brandmeldeanlage.
Automatische Brandmelder
Automatische Brandmelder können Brände bereits in ihrer Entstehungsphase erkennen und frühzeitig warnen. Im Falle einer Evakuierung zählt jede Sekunde. Je nach Sensortyp und Wirkungsweise unterscheiden wir automatische Brandmelder wie folgt.
Meldertyp | Beschreibung |
---|---|
Optische Melder | Optische Melder reagieren auf Trübungen in der Luft. Rauchpartikel, die während des Verbrennungsprozesses freigesetzt werden, werden optisch erkannt. |
Thermische Melder | Thermische Melder detektieren Temperaturunterschiede. Sie reagieren wenn die Raumtemperatur einen bestimmten Wert überschreitet oder überdurchschnittlich schnell ansteigt. |
Optisch-thermische Multisensormelder | Optisch-thermische Multisensormelder kombinieren optische Analyseverfahren mit dem Thermomaximalprinzip bzw. Thermodifferentialprinzip. |
Optisch-thermische Gas-Multisensormelder | Optisch-thermische Gas-Multisensormelder kombinieren eine optische Sensorkammer, einen Thermosensor sowie ein elektrochemisches Element zur Kohlenmonoxidanalyse. |
Ionisationsrauchmelder | Ionisationsrauchmelder nutzen einen radioaktiven Strahler, um nahezu unsichtbare, kaum reflektierende Rauchpartikel zu erkennen. Zwischen zwei geladenen Metallplatten bewegen sich Ionen in der Luft, so dass Strom zwischen den Platten fließen kann. Gelangen Rauchpartikel zwischen die Platten, so stören diese die Leitfähigkeit in der Luft. Der Strom wird kleiner und der Melder schlägt Alarm. |
Flammenmelder | Flammenmelder werden durch ultraviolettes Licht aktiviert, welches sich bei Flammenbildung einstellt. Häufig kommen mehrere Sensoren zum Einsatz, um einem Fehlalarm - z. B. durch Fotoblitzlicht - vorzubeugen. |
Sondermelder | Neben den herkömmlichen Brandmeldern gibt es Sondermelder, die bspw. bestimmte Gase erkennen. |
Nicht-automatische Brandmelder
Meldertyp | Beschreibung |
---|---|
Handfeuermelder | Der wohl bekannteste nicht-automatische Brandmelder ist der Handfeuermelder (früher Druckknopfmelder). Er ist durch eine Glasscheibe geschützt, die im Brandfall eingeschlagen werden muss. Ist dies geschehen, kann der Feueralarm durch Betätigung des Druckknopfes ausgelöst werden. Der Alarm wird daraufhin an die Brandmeldezentrale (BMZ) weitergeleitet. |
Rauchwarnmelder
Im Gegensatz zu herkömmlichen Brandmeldern haben Rauchwarnmelder eine eigene Sirene und ggf. weitere Signalgeräte integriert. Rauchwarnmelder sind nicht an eine Brandmeldezentrale (BMZ) angeschlossen und daher KEIN Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Sie werden im Regelfall in privaten Wohnräumen genutzt.
Welcher Brandmelder eignet sich für welchen Einsatzzweck?
Nach der Klassifizierung der verschiedenen Arten von Brandmeldern können nachfolgend übliche Anwendungsbereiche von automatischen Brandmeldern betrachtet werden.
Wir unterscheiden hierbei optische, thermische, sowie Multisensormelder, die auf mindestens zwei Kriterien (z. B. Rauch und Wärme) reagieren. Durch eine Verknüpfung verschiedener Signale, können Störgrößen effektiver erkannt und Fehlalarme in deutlichem Maße reduziert werden.
Besondere Rahmenbedingungen können den Einsatz von Sondermelden erfordern, welche nachfolgend kategorisiert werden.
Meldertyp | Einsatzkriterien | Anwendung | Typische Objekte |
---|---|---|---|
Optische Melder | Rauchentwicklung, keine / geringe Wärmeentwicklung, keine sichtbaren Flammen | zum frühzeitigen Erkennen von Schwelbränden mit großen und hellen Rauchpartikeln | kleine und mittlere Überwachungsbereiche, wie z. B. Büros |
Thermische Melder | starke Wärmestrahlung, Wärmeentwicklung | Detektion von offenen Bränden in kleinen Überwachungsbereichen | im Bereich Sachschutz (Lagerhallen, Büros) bzw. Orte mit starker natürlicher Rauchentwicklung, z. B. industrielle Anlagen, Großküchen |
Optisch-thermische Multisensormelder | Rauchentwicklung sowie starke Wärmeentwicklung | schnelle Detektion von Bränden mit Rauch- u. Flammenentwicklung | mittlere und große Überwachungsbereiche, z. B. Großraumbüros |
Optisch-thermische Gas-Multisensormelder | Entstehungsbrand mit langsamen Verlauf, CO-Gasentwicklung | Überwachungsbereiche mit hohen Erfordernissen an den Personenschutz | Hotels, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einkaufszentren, Parkhäuser und Tiefgaragen |
Ionisationsrauchmelder | besonders empfindlich, auch auf kleinste Rauchpartikel | aufgrund radioaktiver Strahlung in Deutschland oftmals untersagt (Ersatz durch optische-thermische Melder) | Anwendung beschränkt sich heute auf spezielle Aufgaben, bspw. auf Schiffen oder in besonders explosionsgefährdeten Bereichen |
Flammenmelder | hohe Emission (IR, UV), z. B. bei brennbaren Flüssigkeiten und Gasen | Überwachungsbereiche mit erhöhter Brandgefahr | industrielle Anlagen, Lagerhallen |
Sondermelder I - linienförmige Wärmemelder | Orte, an denen punktförmige Melder nicht eingesetzt werden können | Einsatz bei schwierigen Umgebungsbedingungen (z. B. Schmutz, Hitze, Kälte, Feuchtigkeit) | z. B. Tunnels, Parkhäuser, Kühlhäuser, Fertigungsstraßen, Kraftwerke, Verbrennungsanlagen |
Sondermelder II - linienförmige Rauchmelder | Linienförmige Rauchdetektion auf Basis einer Art Lichtschranke zur Raucherkennung | Einsatz in großflächigen Objekten, in denen punktförmige Melder in übermäßiger Zahl erforderlich wären | z. B. Flughäfen, Einkaufszentren, große Bahnhöfe |
Sondermelder III - Ansaugrauchmelder | Detektion mittels Überprüfung angesaugter Luft | Dort, wo ein verdeckter Einsatz erforderlich wird, z. B. in öffentlichen Gebäuden | z. B. in Museen, Theatern, Konzerthallen, Kulturgütern |
Sondermelder IV - Wärmebildkameras | Ermittlung von Temperatur- unterschieden mittels Infrarot, Störgrößen, wie bspw. heiße Rohre werden effizient erkannt und eliminiert |
Dort, wo andere Detektionsverfahren nicht bzw. zu spät reagieren oder besondere Stör- größen die Detektion negativ beeinflussen können. |
z. B. auf Wertstoffhöfen oder Schrottplätzen, in Müllverbrennungsanlagen oder Reifenlagern |
Wie sicher ist eine Brandmeldeanlage?
Die Bauverordnungen und Richtlinien für die Installation und den Betrieb von Brandmeldeanlagen sehen vor, dass die BMA in einer Betriebsart ausgeführt wird, bei der Falschalarmierungen mit Hilfe von technischen Maßnahmen vermieden werden.
Die Ausfallsicherheit einer Brandmeldeanlage geht sehr stark mit dem allgemeinen Wartungszustand der Anlage einher. In Anlehnung an die Norm DIN 31051:2003-06 (Grundlagen der Instandhaltung von technischen Systemen) ist die Erhaltung der Funktionsbereitschaft im Rahmen der regelmäßigen Inspektion und Wartung der Brandmeldeanlage sicherzustellen. Bei Ausfall ist der funktionsfähige Zustand wiederherzustellen.
Die regelmäßige Wartung gemäß DIN 14675 (Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb) ist im Regelfall von der zuständigen Aufsichtsbehörde - und somit gesetzlich - vorgeschrieben.
Wer benötigt eine Brandmeldeanlage?
Eine Brandmeldeanlage dient der frühzeitigen Branderkennung. Ihr Einsatzzweck ist es, materielle und immaterielle Schäden, z. B. Personenschäden, durch eine rechtzeitige Erkennung und Lokalisierung des Brandes so gering wie möglich zu halten.
Nicht zuletzt aus diesem Grund sind Brandmeldeanlagen im gewerblichen Umfeld häufig zu finden. Auch dann, wenn diese nicht gesetzlich oder baurechtlich vorgeschrieben sind.
In den meisten Fällen sind Brandmeldeanlagen in Unternehmen jedoch behördlich vorgeschrieben. Entweder durch eine Bauverordnung, welche allgemeine oder branchenspezifische Vorgaben, bspw. für Hotels, definiert, durch Berufsgenossenschaften / Versicherungen oder individuelle bauaufsichtliche Forderungen.
Im privaten Bereich sind Brandmeldeanlagen i. d. R. nicht anzutreffen. Der Brandschutz wird hier im Regelfall mittels Rauchwarnmeldern realisiert.
Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?
Sowohl bei der Installation als auch dem Betrieb von Brandmeldeanlagen sind eine ganze Reihe von rechtlichen Normen und Gesetzmäßigkeiten zu beachten. Darüber hinaus können individuelle bauaufsichliche Forderungen diese ergänzen.
Neben vertragsrechtlichen Grundlagen (z. B. BGB) sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, Versicherungen, der gesetzlichen Unfallkassen und insbesondere die Musterbauordnung (MBO), die Landesbauordnungen (LBO) sowie verschiedene Sonderbauordnungen zu beachten. Beispiele für letztere sind u. a. die Beherbergungsstättenverordnung oder die Verordnungen und Richtlinien für Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime.
Diese allgemeinen Verordnungen legen in aller Regel fest, in welchen Objekten sicherheitstechnische Anlagen, wie bspw. Brandmeldeanlagen, verbaut werden müssen. Die detaillierte Ausprägung sowie konkrete Anforderungen werden im Rahmen der einzelnen Baugenehmigungen für ein Objekt definiert. Hier kann die zuständige Baubehörde weitere Vorgaben für sicherungstechnische Maßnahmen und Anforderungen an die Brandmeldeanlage stellen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde ist daher in jedem Fall zu empfehlen.
Was habe ich in meiner Branche besonders zu beachten?
Baurechtliche Verordnungen und Forderungen legen fest, in welchen Objekten sicherheitstechnische Anlagen, wie bspw. Brandmeldeanlagen, verbaut werden müssen. Darüber hinaus existieren je nach Branche Sonderbauverordnungen, die zu beachten sind. Diese sind im Allgemeinen:
- Muster-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
- Muster-Beherbergungsstättenverordnung (M-BeVO) für Pensionen und Hotels
- Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)
- Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR)
- Muster-Holzbaurichtlinie (M-HFHolzR))
- Muster-Industriebaurichtlinie (M IndBauRL)
- Muster-Verkaufsstättenverordnung)
- Verordnungen und Richtlinien für Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime
- Muster-Krankenhausbauverordnung (MKhBauVo)
- Garagenverordnung
Brandschutz im Hotel
Der Brandschutz eines Hotels, einer Pension und sonstigen Herberge richtet sich nach der Bauart sowie der Ausstattung des Gebäudes. Grundlage bildet die Landesbauordnung sowie die branchenspezifische Sonderbauordnung für Beherbergungsstätten.
Letztere wird von den Bundesländern teilweise unterschiedlich definiert. Einige wenige Bundesländer (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) verzichten auch darauf.
Befindet sich das Hotel in einem Hochhaus, greift darüber hinaus die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR). Bei Hotels in historischen Gebäuden kann die Muster-Holzbaurichtlinie (M-HFHolzR) ebenfalls Relevanz erlangen. Verfügt die Hotelanlage über Veranstaltungsräume oder Restaurants, die mehr als 200 Besucher fassen, ist auch die Muster-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) zu berücksichtigen.
Die Sicherheit der Hotelgäste ist das wichtigste Ziel aller Brandschutzmaßnahmen.
Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:
- Brandmelder mit integrierter Sprachmeldung für direkte Anweisungen auf dem Hotelzimmer
- Eindeutige Fluchtweglenkung (Hotelgäste haben i. d. R. keine ausreichenden Ortskenntnisse)
- Sichere Detektion in verschiedenen Umgebungen (Raucher- bzw. Nichtraucherzimmer)
- Steuerung von Klima- und Lüftungsanlagen sowie Brandschutztüren über die BMZ
- BMZ vorzugsweise in der Nähe der Rezeption, da dort eine ständige Aufsicht möglich ist
Brandschutz in Krankenhäusern / Alten- und Pflegeheimen
Im Falle eines Brandes ist die Evakuierung eines Krankenhauses eine besondere Herausforderung. Neben der frühzeitigen Branderkennung zum Schutz von Menschenleben, muss das Alarmsystem unterschiedlichsten Situationen, z. B. laufenden Operationen, gerecht werden. Eine unnötige Evakuierung von Schwerkranken ist unbedingt zu vermeiden. Gebäude und Räume mit erhöhtem Brandrisiko, wie bspw. Labore, benötigen besonderes Augenmerk.
Für Sonderbauten, wie Krankenhäuser, Kliniken sowie Alten- und Pflegeheime sind Brandschutzkonzepte zwingend erforderlich. Die Bauverordnungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Als Empfehlung und Leitlinie für die einzelnen Länder dient hierbei die Muster-Krankenhausbauverordnung (MKhBauVo). Eine einheitliche Krankenhausbauverordnung, die dieser entspricht gibt es bislang in folgenden Bundesländern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Bei Krankenhäusern und Kliniken handelt es sich um Gebäude mit einer technisch komplexen Infrastruktur. Lebenserhaltene Maßnahmen müssen auch im Ernstfall funktionieren. Für den optimalen Informationsfluss muss die Brandmeldeanlage mit anderen Systemen, wie bspw. der Schwesternrufanlage oder der Zutrittskontrollanlage gekoppelt werden.
Informationen zum Brandort sollten nicht nur in der Brandmeldezentrale visualisiert werden, sondern auch in den Schwesternzimmern der einzelnen Stationen. Dies ermöglicht eine gezielte und unmittelbare Reaktion. Warnmeldungen und Durchsagen sollten idealerweise mehrsprachig erfolgen.
Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:
- Problemlose Verknüpfung mit anderen Systemen der Gebäudetechnik (z. B. Schwesternruf)
- Der richtige Alarm am richtigen Ort (z. B. kein schriller Alarm im OP)
- Warninformationen müssen schnell und intuitiv zu erfassen sein
- Visualisierung der Situation + Bedienfeld auf jeder Station (z. B. im Schwesternzimmer)
- Multilinguale Sprachalarmierung für internationale Patienten, Personal
Brandschutz in Kitas, Schulen und Hochschulen
Die unterschiedliche Raumnutzung in Kitas und Schulen stellt den Brandschutz vor besondere Herausforderungen. Die Ausstattung von Kitas und Schulen mit Küchen, Kantinen, PC-Pools, Schlaf- und Aufenthaltsräumen im Rahmen der Ganztagsbetreuung bringt besondere Anforderungen mit sich. Im Gegensatz zu Schulen existiert für Kitas keine bundesweit gültige Musterbauvorschrift.
Der bauliche Brandschutz von Schulen wird in der Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) geregelt, die von den Bundesländern jedoch in unterschiedlichem Maße übernommen wird. Sie regelt u. a. die Signalgebung im Alarmfall, da sich diese eindeutig vom Pausensignal abheben muss. In Werk- und Spielräumen muss der Alarmpegel deutlich über dem allgemeinen Lärmpegel liegen etc.
Ist eine Aula für mehr als 200 Personen vorhanden, so greift zusätzlich die Muster-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Aufgrund der angespannten Finanzlage in den Ländern sowie fehlender bundesweit gültiger Brandschutzvorgaben, fehlt es insbesondere in Kitas oftmals an elementaren Brandschutzmaßnahmen.
Selbst Erwachsenen fällt es im Alarmfall schwer, richtig zu reagieren. Kleinkinder und Schüler sind vor noch größere Herausforderungen gestellt, um im Brandfall nicht in Panik zu geraten. Aus diesem Grund sind eindeutige Alarmierungssysteme mit gezielten Handlungsaufforderungen in Kitas, Schulen und Hochschulen erforderlich.
Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:
- Besondere Brandrisiken in Küchen und Kantinen beachten
- Computer und Beamer sind kritisch zu bewerten (erhöhtes Brandrisiko)
- Garderoben und Deko in Fluren und Treppenhäusern erhöhen das Brandrisiko
- Eindeutige Alarmierungssysteme mit gezielten und verständlichen Handlungsaufforderungen
- Anbindung an AMOK-Alarmsystem sinnvoll
Brandschutz in Einkaufszentren
Der Schwerpunkt eines Brandschutzkonzeptes für Einkaufszentren ist die effektive und effiziente Evakuierung großer Menschenmassen. Große Einkaufspassagen und Möbelhäuser können an Spitzentagen Besucher im fünfstelligen Bereich verzeichnen, die es im Falle eines Brandes zu evakuieren gilt.
Darüber hinaus erhöht die vielfältige Nutzung der Gebäude die Brandschutzanforderungen. Zum einen gibt es Läden mit einer breiten Angebotspalette an Waren, die unterschiedliche Brandrisiken aufweisen. Zum anderen verfügen die Gebäude im Regelfall auch über Küchen im Rahmen der Gastronomie, Parkdecks und Tiefgaragen, Büroräume, Arztpraxen und Wohnungen.
Einkaufszentren, Supermärkte, Möbelhäuser und andere Verkaufsstätten mit einer Fläche (Verkaufsräume und Ladenstraße) von mehr als 2.000qm fallen gemäß der Musterbauverordnung in die Kategorie „bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung“ und unterliegen daher der Muster-Verkaufsstättenverordnung. Die Auslegung dieser erfolgt je nach Bundesland unterschiedlich. Zusätzlich integrierte Einrichtungen, wie Arztpraxen oder Garagen fallen unter eine zusätzliche Sonderbauverordnung.
Um die verkaufsfördernde Atmosphäre von Einkaufspassgen und Möbelhäusern zu erhalten, sollten brandschutztechnische Einrichtungen möglichst unsichtbar für den Kunden installiert werden.
Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:
- Verkaufsfördernde Atmosphäre verlangt möglichst unsichtbaren Brandschutz
- Brandmelder ohne Auslösung bei schwankender Raumtemperatur durch hohe Besucherströme (Differenzierung zu Brandfall)
- Alarmierung von Feuerwehr und Center-Management durch BMZ
- Einwandfreie Akustik bei der Alarmierung, auch bei hohem Lärmpegel
- Mehrsprachige Evakuierungsanweisungen in allen Einrichtungen des Einkaufszentrums
- Codierter Vorab-Alarm an das Verkaufspersonal, um Kunden gezielt leiten zu können
- Steuerbare, digitale Fluchtwegschilder zur Änderung der Pfeilrichtung
Brandschutz in der Industrie
Im industriellen Bau richten sich die unterschiedlichen Brandrisiken nach der Funktion des jeweiligen Gebäudekomplexes. Neben Produktionsanlagen, deren Maschinen ein hohes Maß an Wärme erzeugen können, sind Gefahrgutlager aber auch Mischbauten, welche z. B. Kantinen, Aufenthalts-, Umkleide-, und Waschräume beinhalten, zu beachten. Hier sind oft Sonderbrandmelder notwendig, um den unterschiedlichen Umgebungen gerecht zu werden.
Stetige Veränderungen in Produktionsprozessen ziehen oftmals Maschinenverlagerungen und damit einhergehende bauliche Maßnahmen nach sich. Diese Umbauten und Erweiterungen schaffen ständig neue Voraussetzungen an den Brandschutz und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität.
Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder der Lagerung von Produkten und Gütern dienen, unterliegen der Muster-Industriebaurichtlinie (M IndBauRL). Unter „Produktion“ wird hierbei die Herstellung, Behandlung, Verwertung und Verteilung von Gütern verstanden. Industrielle Anlagen, die lediglich der Aufstellung technischer Anlagen dienen oder Bauten, die überwiegend offen sind, fallen nicht unter die Industriebaurichtlinie. Ausgenommen sind auch Hochregallager mit Lagerguthöhen von mehr als 9m Höhe (Oberkante).
Bei historischen Gebäuden kann auch die Muster-Holzbaurichtlinie (M-HFHolzR) Einfluss auf die brandschutztechnische Planung nehmen.
Neben umfänglichen Sach- oder gar Personenschäden kann der Brand in einem Industriebetrieb auch lange Produktionsausfälle zur Folge haben. Der Brandschutz in Industriebauten und hohen Hallen stellt besondere Anforderungen an die Sensorik einer Brandmeldeanlage. Löschschäden können möglichst gering gehalten werden, wenn Brände frühzeitig erkannt werden.
Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:
- Stetige Umbauten und Erweiterungen erfordern einen flexiblen Brandschutz
- Berücksichtigung unterschiedlichster Gebäudekategorien (Verwaltung, Produktion, Lager etc.)
- hoher Lärmpegel der Maschinen erfordert besondere Akustik bei Alarmmeldungen
- zusätzliche, optische Alarmmeldungen empfehlenswert
- Umgebungsspezifische Brandmelder zur frühzeitigen Branderkennung und Vermeidung von Löschschäden etc.
Wann ist eine Feuerwehraufschaltung notwendig?
Ob eine Aufschaltung zur Feuerwehr notwendig ist, legt die jeweilige Bauverordnung fest. So gelten für bestimmte Gebäudetypen bzw. Gebäudegrößen Sonderbauverordnungen, welche die bauliche Ausführung von Brandmeldeanlagen regeln.
Diese Sonderbauverordnungen gelten bspw. für Einkaufszentren, Industriebetriebe, Hotels und Pensionen, Krankenhäuser und Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Schulen und Hochschulen, Parkhäuser, Justizvollzugsanstalten, Flughäfen und Forschungseinrichtungen / Labore.
So schreibt z. B. die Berherbergungsstättenverordnung vor, dass Hotels, Pension und sonstige Herbergen mit mehr als 60 Betten Brandmeldeanlagen mit automatischen und nicht-automatischen Brandmeldern haben müssen. Alarmierungen sind unmittelbar automatisch zur zuständigen Feuerwehrleitstelle zu übertragen. Es ist zudem sicherzustellen, dass Falschalarme vermieden werden.
Selbige Regelung, d. h. automatische und nicht-automatische Brandmelder mit Feuerwehraufschaltung, sieht auch die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) für den Bau und Betrieb von Hochhäusern vor.
WICHTIG: Die Regelungen sind nicht in allen Bundesländern einheitlich und unterliegen daher der landesspezifischen Auslegung der jeweiligen Sonderbauverordnung. Die detaillierten technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) in Deutschland werden bundesweit von den zuständigen Landkreisen, oft unter Leitung der örtlichen Feuerwehren, veröffentlicht.
Ist die Wartung der Brandmeldeanlage gesetzlich vorgeschrieben?
In Anlehnung an die allgemeine Norm DIN 31051:2003-06 (Grundlagen der Instandhaltung von technischen Systemen) beinhaltet die Wartung einer Brandmeldeanlage alle Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsbereitschaft sowie der Verzögerung des Abbaus. Es ist sicherzustellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wiederhergestellt wird.
In den meisten Fällen ist eine regelmäßige Inspektion und Wartung der Brandmeldeanlage von der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß DIN 14675 vorgeschrieben und somit zwingend erforderlich. Eine fehlerfreie Brandmeldeanlage bildet darüber hinaus die Grundlage für Ihren Versicherungsschutz.
Macht eine Koppelung mit anderen Systemen Sinn? Wenn ja, mit welchen?
Die Personensicherheit in Gebäuden ist für Planer ein zentrales Thema. Aus diesem Grund wird immer mehr Technik in Gebäude integriert, um Gefahren frühzeitig zu erkennen. Eine Koppelung vorhandener Systeme ist sinnvoll. Sie ermöglicht eine einfache und wirtschaftliche Steuerung der verschiedenen Anlagen.
Die IT hält auch im Bereich der Sicherheitstechnik immer mehr Einzug. Schnittstellen ermöglichen die Kommunikation der Systeme über standardisierte Protokolle. Der Einrichtungs- und Vernetzungsaufwand wird deutlich reduziert.
- Zutrittskontrollsysteme
- Beschallungsanlagen
- Videoüberwachung
- Einbruchmeldeanlagen / Alarmanlagen
- Fluchttürsteuerungen
- Leitstände
Muss ich meine Versicherung darüber informieren, dass ich die Anschaffung einer BMA plane?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, jede Veränderung innerhalb der Gebäudeinfrastruktur bei Ihrer Versicherung anzuzeigen. Maßnahmen, die einem möglichen Schaden vorbeugen, sind von Versicherern besonders gern gesehen.
So kann sich die Anschaffung einer Brandmeldeanlage positiv auf die zu zahlende Versicherungsprämie auswirken. Durch einen höheren Schutz lassen sich Ihre Versicherungsbeiträge somit ggf. reduzieren. Sprechen Sie Ihre Versicherung an!
Im Rahmen der Gebäudeversicherung ist eine Brandmeldeanlage häufig von vornherein von der Versicherung vorgeschrieben und daher obligatorisch für den Versicherungsschutz.
Was kostet eine Brandmeldeanlage?
Die Kosten für eine Brandmeldeanlage sind individuell verschieden. Neben der Größe des zu schützenden Gebäudekomplexes, richtet sich dieser nach den individuellen baulichen Anforderungen und Richtlinien, welche einzuhalten sind.
Diese können die Art und den Umfang der Brandmeldeanlage beeinflussen und bspw. auch eine Aufschaltung auf die Feuerwehr notwendig machen.
Kleine Brandmeldeanlagen bewegen sich im oberen vierstelligen EUR-Bereich, große Anlagen können Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich mit sich bringen.
Worauf muss ich achten, wenn ich ein Unternehmen beauftrage?
Bei der Beauftragung eines Unternehmens ist unbedingt zu beachten, dass es sich um einen qualifizierten Fachbetrieb handelt. Qualitative Unterschiede, sei es bei den eingesetzten Technologien oder der eigentlichen Realisierung der Brandmeldeanlage, können im Zweifelsfall verheerende Auswirkungen haben.
So sind beim Vergleich verschiedener Angebote qualitativ weniger geeignete Produkte oder sonstige Defizite nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen.
Achten Sie aus diesem Grund auf vorliegende Zertifizierungen, bevor Sie ein Unternehmen beauftragen.
Die wichtigsten sind:
- VdS-Anerkennung für Errichter von Brandmeldeanlagen
- DIN-14675-Zertifizierung für Planer und Errichter von Brandmeldeanlagen
- BHE- Zertifizierung für Planer und Errichter von Brandmeldeanlagen